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Dubai verzeichnet seit 2020 eine steigende Zahl von Zuwanderern - Die Optionen für Immobilieninvestoren

Residence Visa in Dubai: Aufenthaltsrecht durch Immobilieninvestition

Das Emirat Dubai verzeichnet spätestens seit Ende des Jahres 2020 wieder eine deutliche Zunahme an Zuwanderern, insbesondere auch aus Europa.

Dabei sind die Suche nach weniger Einschränkungen, einer geringeren Steuerlast, besseren beruflichen Chancen in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld sowie Sicherheit die am häufigsten genannten Beweggründe von Auswanderungswilligen aus Europa, ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai zu verlagern oder eine Auswanderung durch Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts vorzubereiten.

Neue Möglichkeiten zur Erlangung des Resident-Status in Dubai

Die gute Nachricht: Während bis vor kurzem nur drei Wege existierten (Angestelltenverhältnis, Immobilieneigentum, eigene Firma), ein Daueraufenthaltsrecht in Dubai bzw. den VAE zu erwerben, bieten sich nun für digitale Nomaden, Pensionäre sowie Vermögende diverse weitere Optionen, den Resident-Status in Dubai zu erlangen.

Aufgrund der hohen Aktualität und des stark gestiegenen Interesses an diesem Thema wollen wir in diesem sowie einem Folgebeitrag die genannten Möglichkeiten zur Erlangung eines Residence Visa in Dubai näher beleuchten. Da eine Vielzahl der sich in Dubai niederlassenden Expats den Weg über eine Immobilieninvestition vorzieht, befasst sich dieser Artikel zunächst mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Visaerlangung per Immobilieneigentum im Detail.

Prinzipiell ist zwischen 3- und 5-Jahres „Real Estate Investor Visa“ zu unterscheiden, wobei beide Wege sich hinsichtlich Voraussetzungen, Vorgehensweise und weiteren Merkmalen unterscheiden.

3-Jahres Real Estate Investor Visa

Als Anspruchsvoraussetzung für das 3-Jahres Real Estate Investor Visa wird zunächst gefordert, dass der Antragsteller eine fertiggestellte, im Volleigentum (kein „Leasehold“) gehaltene Immobilie mit einem Kaufpreis von 750.000 Dirham (ca. 175.000 €) sein Eigen nennt. Im Falle gemeinschaftlich gehaltenen Eigentums ist der nominale Wertanteil des Antragstellers maßgeblich.

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Dabei kann der nötige Investitionsschwellenwert von 750.000 Dirham auch über mehrere Immobilien verteilt sein.

Die Nutzung der Immobilie ist dabei irrelevant, d.h. es spielt für die Berechtigung keine Rolle, ob es sich um wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Immobilien handelt oder ob die Immobilie selbstgenutzt oder an Dritte vermietet ist.

Die Belastung der Immobilie durch eine Hypothek („Mortgage“) steht der Berechtigung auf Ausstellung eines 3-Jahres-Investor-Visum nicht entgegen, sofern mindestens 50% der Verbindlichkeiten bereits abgetragen sind.

Grundsätzlich steht es einem Berechtigten frei, zusätzliche Visa für Mitglieder seiner direkten Familie zu erlangen.

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den VAE berechtigt das 3-Jahres Real Estate Investor-Visa nicht. Ebenso wird der Abschluss einer Krankenversicherung für alle Antragsteller gefordert.

Zur Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts ist das Eigentum an den Immobilien während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums aufrechtzuerhalten, zudem erlischt das Aufenthaltsrecht, sofern der oder die Berechtigten die VAE für mehr als 180 Tage in Folge verlassen. Eine Verlängerung nach drei Jahren ist problemlos möglich, sofern die genannten Voraussetzungen nach wie vor bestehen.

5-Jahres Real Estate Investor Visa

Seit kurzem besteht für Immobilieninvestoren zudem die Möglichkeit, Visa mit einer Gültigkeit von fünf Jahren zu erlangen, sofern die daran geknüpften höheren Anforderungen – konkret der Nachweis von Immobilieneigentum in Dubai im Wert von mindestens fünf Millionen Dirham (ca. 1.125.000 €) – erfüllt werden.

Auch in diesem Fall muss die Immobilie fertiggestellt sein und im Volleigentum („Freehold“) gehalten werden, so dass mit Ausnahme des höheren Immobilienwerts im Wesentlichen die gleichen Anforderungen gelten wie beim 3-Jahres Real Estate Investor Visa. Ein wichtiger Unterschied ist jedoch die zusätzliche Auflage, dass beim 5-Jahresvisum keinerlei Fremdbelastung der Immobilie zulässig ist.

Wie auch bei dem für drei Jahre gültigen Pendant ist bei der Immobilienbehörde (Dubai Land Department) zunächst eine Vorabgenehmigung zu beantragen. Sofern der Antragsteller bereits vorher einen Resident-Status in Dubai hatte, kann nach Vorliegen dieser Genehmigung die vollständige Visa-Erteilung in der Immobilienbehörde vorgenommen werden, während beim 3-Jahres-Visum zwangsläufig weitere Behörden zu konsultieren sind.

Auch hier gilt, dass alle Antragsteller den Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes zu führen haben und dass das Visum nicht zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten in den VAE berechtigt.

Beim 5-Jahres Investorenvisum genügt es für die Aufrechterhaltung des Status seitens des Antragstellers, einmal jährlich in die VAE einzureisen, während für seine Familienmitglieder die strengere 180-Tage-Regel gilt.

Zusammenfassung

Während ein Drei-Jahresvisum mit rund 15.000 AED und 8.000 AED für Familienmitglieder zu Buche schlägt, kostet das Fünf-Jahresvisum lediglich ca. 2.300 AED für den Antragsteller sowie 2.600 AED für jedes weitere „gesponserte“ Familienmitglied. Da das 5-Jahres-Real-Estate Investor Visa ein meist einfacheres und schnelleres Antragsverfahren mit wesentlich günstigeren Visagebühren kombiniert, stellt es somit den Königsweg für Investoren dar, die über größere eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen in Dubai verfügen.

 

Der kommende Blogartikel wird sich mit den weiteren Möglichkeiten zur Erlangung des Daueraufenthaltsrechts in Dubai (Remote Work, Retiree, Students, Medical Treatment, UAE Citizenship, Golden Visa) befassen.

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