Unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts macht es oftmals Sinn, ggfs. durch Investitionen in Auslandsimmobilien weitere Optionen für einen dauerhaften Wohnsitz vorzuhalten. Dies kann schlichtweg aus Gründen des Komforts (Überwintern in wärmeren Regionen) erfolgen oder um die Aufnahme geschäftlicher Tätigkeiten in einem fremden Land zu vereinfachen.
Ebenso kommen als Motivationen hierfür die Vorbereitung einer künftig geplanten Auswanderung oder die mittelfristige Erlangung einer weiteren Staatsbürgerschaft in Betracht – die Gründe für einen solchen Schritt sind ebenso vielfältig und individuell verschieden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel sich ausschließlich auf das Emirat Dubai bezieht, da die Durchführungsbestimmungen der föderalen Einwanderungsgesetze in den jeweiligen Emiraten große Unterschiede aufweisen. Während Dubai Immobilienbesitzern einen echten Residence-Status bietet, kann durch den Erwerb von Immobilien in den anderen Emiraten meist nur ein sechs Monate gültiges Visum erworben werden.
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