Unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts macht es oftmals Sinn, ggfs. durch Investitionen in Auslandsimmobilien weitere Optionen für einen dauerhaften Wohnsitz vorzuhalten. Dies kann schlichtweg aus Gründen des Komforts (Überwintern in wärmeren Regionen) erfolgen oder um die Aufnahme geschäftlicher Tätigkeiten in einem fremden Land zu vereinfachen.
Ebenso kommen als Motivationen hierfür die Vorbereitung einer künftig geplanten Auswanderung oder die mittelfristige Erlangung einer weiteren Staatsbürgerschaft in Betracht – die Gründe für einen solchen Schritt sind ebenso vielfältig und individuell verschieden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel sich ausschließlich auf das Emirat Dubai bezieht. Dies liegt daran, dass die Durchführungsbestimmungen der föderalen Einwanderungsgesetze in den jeweiligen Emiraten große Unterschiede aufweisen. Während Dubai Immobilienbesitzern einen echten Residence-Status bietet, kann durch den Erwerb von Immobilien in den anderen Emiraten meist nur ein sechs Monate gültiges Visum erworben werden.
Da letzteres auch hinsichtlich der gewährten Rechte stark eingeschränkt ist, entspricht dieses hinsichtlich seiner Ausgestaltung eher einem „Multiple-Entry Visa“.
Kein goldener Pfad beim VAE Aufenthaltsrecht
Ein sog. „Golden Visa“, bezeichnet die Gewährung einer vollen Staatsbürgerschaft quasi als Gegenleistung zu einer größeren Direktinvestition. Ein solche Option ist von den VAE bisher noch nicht umgesetzt worden und mittelfristig auch nicht in Sicht. Jedoch sind eine Reihe von Optionen zur Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung verfügbar.
Hierzu gehören die vergleichsweise günstige Gründung einer eigenen Firma (ab ca. 25.000,- € Eigenkapital), ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis sowie der Kauf von Immobilien in Dubai.
Es ist offensichtlich, dass die Unabhängigkeit von einer Anstellung bei einem so wesentlichen Thema wie der Aufenthaltsberechtigung mehr als wünschenswert ist. Auch deshalb hat sich das auf der Immobilieninvestition basierende Dauervisum als weiterer stabiler und geeigneter Weg, neben der schon länger verfügbaren Option der Firmengründung, etabliert.
Zuwanderer und Kapital willkommen
Die VAE und insbesondere Dubai haben erkannt, dass es für die Entwicklung des Landes wichtig ist, Human- und Investitionskapital nicht nur kurzfristig zu werben, sondern längerfristig zu binden. Auch vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2018 die Aufenthaltsgesetze mit der Maßgabe aktualisiert, weiteren Personengruppen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu gewährleisten. Hierzu gehören seitdem u.a. Hochqualifizierte sowie ausreichend gutsituierte Ruheständler.
Ebenfalls wurde im Januar 2019 per Dekret verfügt, die Gültigkeit der auf Immobilieneigentum basierenden Residence Visa von zwei auf drei Jahre hochzusetzen.
Visa aufgrund von Immobilieneigentum – Voraussetzungen
Für die Erteilung eines Visums aufgrund einer Immobilieninvestition in Dubai gelten derzeit folgende Voraussetzungen:
- Immobilienwert gemäß Grundbuchauszug („Title Deed“): 1 Mio. AED oder mehr
- nur wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien qualifizieren für die Erteilung eines Investor Visa
- nur fertige Immobilien (Nicht: Off-Plan) qualifizieren für die Erteilung eines Investor Visa
- keine Beleihung der Immobilie von mehr als 50% des Immobilienwerts
- im Falle gemeinschaftlich gehaltener Immobilien muss der durch den Antragsteller anteilig gehaltene Immobilienwert 1 Mio. AED oder mehr betragen (gemäß Grundbuchauszug); diese Einschränkung gilt nicht für Ehepartner
- polizeiliches Führungszeugnis
- Laufendes Einkommen von 10.000 AED oder mehr pro Monat
- aktuelle Bankauszüge.
Der Hauptträger des Visums hat das Recht, gegen Zahlung von 6.000 AED pro Antrag weitere Visa für seine direkte Familie zu erlangen.
Weiterhin ist zu beachten, dass das aufgrund einer Immobilieninvestition erteilte Visum per se nicht zum Arbeiten innerhalb der VAE berechtigt. Eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme ist jedoch problemlos zu erlangen.
Wie für alle Residence Visa in den VAE gilt auch für das auf Immobilieneigentum basierende Visum, dass die Aufenthaltsberechtigung bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von sechs Monaten erlischt. Die hier dargelegten Visa-Bestimmungen unterliegen häufigen Änderungen. Wir empfehlen deshalb, stets aktuell und zusätzlich spezialisierte und offizielle Informationsangebote wie die des Dubai General Directorate of Residency and Foreign Affairs zu konsultieren.
Wohnwirtschaftliche Anlageobjekte – Optionaler Wohnsitz
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass die gekaufte Immobilie als offizieller Wohnsitz des Investors dienen müsse, um für die Erteilung eines Daueraufenthaltsvisums zu qualifizieren. Dies ist nicht der Fall.
Für einen Investor, der zunächst lediglich ein Investment in einer Auslandsimmobilie sucht und nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Dubai zu verlegen, ist dies ein wesentlicher Vorteil. Gemäß dieser Regelung ist es möglich, durch die Vermietung der Immobilie einen stetigen Rückfluss zu generieren. Häufig wird die so generierte Miete dazu verwandt, den Kapitaldienst einer Bankfinanzierung (überwiegend) zu decken.
Bei der Variante des Immobilienkaufs durch eine juristische Person (z.B. Onshore- oder Freezone-Firma) qualifiziert sich der Investor üblicherweise bereits in seiner Funktion als Anteilinhaber und/oder Geschäftsführer für die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Da Residence Visa oftmals in den Servicepaketen für die Firmengründung enthalten sind, ist es meist vorteilhaft, das Visum auf diesem Weg zu erlangen. Positiver Nebeneffekt ist eine längere Visalaufzeit (drei statt zwei Jahre) sowie – auch für die Angehörigen – etwas geringere Gebühren.
Fazit
Aktuell gibt es keinen planbaren Pfad, um die VAE-Staatsbürgerschaft zu erlangen. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Optionen – insbesondere für das Emirat Dubai – die zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den VAE führen.
Für Investoren, die die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in den VAE selbst oder aus einer ihrer zahlreichen Freihandelszonen heraus planen, ist die Beantragung des Visums aufgrund der in der Firma bekleideten Funktion (Anteilsinhaber oder Geschäftsführer) sicherlich erste Wahl im Hinblick auf die Faktoren Komfort sowie Kosten.
Für ausländische Immobilieninvestoren allerdings, die eine Investition in wohnwirtschaftliche Immobilien im Emirat Dubai in Erwägung ziehen, stellt das „Residency-Through-Property“-Programm einen willkommenen Bonus dar – egal ob mit oder ohne Auswanderung.
Eine Reihe von Begriffserläuterungen zur Immobilienfinanzierung finden Sie in unseren FAQs, gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.