Seit dem Jahr 2020 gibt es die Möglichkeit für Immobilieninvestoren, im Emirat Dubai ein fünf Jahre gültiges, erneuerbares Daueraufenthaltsrecht zu erlangen.
Der Wert der Immobilie darf den Betrag von 5.000.000 AED (ca. 1.165.000 Euro) nicht unterschreiten. Zudem muss die Immobilie im Volleigentum gehalten werden (Erbpacht nicht zulässig) und der Kaufpreis muss vollständig durch Eigenkapital eingebracht worden sein, eine Fremdfinanzierung ist nicht zulässig.
Das Daueraufenthaltsrecht kann darüber hinaus auch auf Kinder und Ehepartner des Berechtigten erweitert werden, berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Dubai.
Mehr Informationen in unserem Blog-Artikel: „Residence Visa in Dubai Aufenthaltsrecht durch Immobilieninvestition“