– Ein Gastbeitrag von unserem Partnerunternehmen Rödl & Partner –
Für Auswanderer sollte die frühzeitige Klärung rechtlicher Fragen rund um Erbschaft, Unternehmensnachfolge und Vormundschaft für die Kinder im Fall der Fälle selbstverständlich sein. Dies gilt umso mehr für Expats, welche in Ländern residieren, in denen weitreichend andere erb- und familienrechtliche Regelungen gelten als die, die im jeweiligen Heimatland Anwendung finden.
Deutsche sowie andere europäische Staatsangehörige, die in den VAE und anderen Golfländern ihren Wohnsitz haben, sollten daher eine eingehende Beratung durch Experten in Erwägung ziehen.
Scharia: Nicht verpflichtender Rechtskodex
Oftmals sind viele Auswanderer in völliger Unkenntnis der Tatsache, dass das Fehlen eines gültigen Testaments bei Todesfällen in den VAE standardmäßig die Anwendung des Scharia-Erbrechts zur Folge hat.
Die Scharia ist die Rechtslehre, die aus dem Koran und den verschiedenen Sunna (Verhaltensweisen des Propheten Muhammed) abgeleitet wird und Muslime anleiten soll, sich im Einklang mit dem islamischen Glauben zu verhalten.
Allerdings können die scharia-basierten Regelungen bezüglich Vormundschaft und Sorgerecht für minderjährige Kinder bei Ableben des biologischen Vaters für unvorbereitete, nicht-muslimische Expats ebenso gravierende wie langfristige Folgen zeitigen.
„Last Will“ als flexibler Rechtsrahmen für Expats in den VAE
Aufgrund der Öffnung der VAE und des starken Zuzugs von Expats hat die Regierung der VAE sich dieser Entwicklung angepasst und mittels der im Jahr 2020 durchgeführten Erbrechtsreform einen sogenannten “Last Will” als Pendant zu dem in Europa bekannten Testament eingeführt.
Richtig implementiert und angewendet, ermöglicht der „Last Will“ in den VAE ansässigen Expats eine größere Flexibilität bei der Verteilung ihres Vermögens, der Bestimmung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Ernennung von Vormündern für ihre minderjährigen Kinder.
Dabei können sowohl individuelle Bestimmungen implementiert als auch die Anwendung des im jeweiligen Heimatland geltenden Erb- bzw. Familienrechts vereinbart werden.
Beratung als Versicherung für den Fall der Fälle
Allzu oft werden falsch oder unzureichend aufgesetzte Testamente für ungültig oder gar unwirksam befunden. Dies kann wiederum dazu führen, dass die wahren Absichten des Erblassers nicht genau wiedergegeben werden und – in Konsequenz – abweichende Regelungen Anwendung finden.
Um rechtliche Probleme im Erbfall auszuschließen, ist die Einschaltung eines juristischen Beraters daher in jedem Fall zu empfehlen. Dieser kann hinsichtlich der juristischen Optionen eingehend beraten und zudem sicherstellen, dass sowohl alle inhaltlichen wie auch formalen Anforderungen bei Entwurf, Unterschrift und Hinterlegung des Testaments eingehalten werden.
In jedem Fall beinhaltet das Testament die Benennung einer Person, die mit der Verwaltung der Erbschaft betraut wird. Ebenso kann im Testament ein Vormund benannt werden.
Nach Unterschrift des Testaments ist dieses auf Arabisch zu übersetzen sowie beim Dubai Court (Gericht von Dubai) zu hinterlegen.
Unabhängig von der Erstellung und Registrierung eines Testaments sollten Expats in den VAE folgendes beachten:
- Öffnen und unterhalten Sie getrennte Bankkonten für Sie und Ihren Lebenspartner
- Listen Sie alle Ihre Vermögenswerte ohne Ausnahme auf – inclusive Versorgungsleistungen, Versicherungen, Immobilien u.ä.
- Kommunizieren Sie Veränderungen Ihrer Vermögenswerte regelmässig an die im Testament bedachten Familienmitglieder
Fazit
Ein Testament ist der einfachste und sicherste Weg für in den VAE lebende Auswanderer, Regelungen bezüglich ihres Vermögens, der Erbfolge und Sorge der Familie nach Ableben zu treffen und sicherzustellen.
Allerdings sollte für den Entwurf des Testaments ebenso wie für die folgenden Formalitäten eine professionelle juristische Beratung in Anspruch genommen werden, um im Nachlassfall auf der sicheren Seite zu sein.
Rödl & Partner bietet seinen Mandanten umfangreiche Dienstleistungen auf höchstem Niveau auf den Gebieten der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Mit mittlerweile über 100 Büros ist Rödl & Partner in der Lage, diese Dienstleistungen weltweit aus einer Hand anzubieten. Das Team in Dubai ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Arbeitsrechts, Aufenthaltsrechts und des Steuerrechts tätig.