Normale Abnutzung aufgrund von gebrauchsüblicher Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter. Nach Dubaier Mietrecht hat der Mieter den Vermieter nicht für die normale Abnutzung des Mietgegenstands zu entschädigen.
Normale Abnutzung aufgrund von gebrauchsüblicher Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter. Nach Dubaier Mietrecht hat der Mieter den Vermieter nicht für die normale Abnutzung des Mietgegenstands zu entschädigen.