Verfahren, durch das der Darlehensgeber die Wiederinbesitznahme der Sicherheit (Immobilie) bei Ausfall der Tilgungszahlungen erlangt.
Verfahren, durch das der Darlehensgeber die Wiederinbesitznahme der Sicherheit (Immobilie) bei Ausfall der Tilgungszahlungen erlangt.