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Kapitalschutz und Nachlassplanung mit einer DIFC-Stiftung

DIFC 2.0: Grundlegende Rechtsreform befeuert Wachstum von Dubais Finanz-Freihandelszone

Das Dubai International Financial Centre (DIFC) hat vor kurzem diverse zielführende Veränderungen an Regularien für u.a. für Trusts und Stiftungen verabschiedet, die in der Finanz-Freihandelszone registriert sind.

Die Änderungen wurden von der Fachwelt weitgehend begrüßt, bewirken sie doch in Summe eine wesentliche Stärkung des Schutzes von innerhalb des DIFC gehaltenen Vermögenswerten bei gleichzeitiger Optimierung der Verwaltbarkeit von Trusts und Stiftungen.

Darüber hinaus wurde ein sogenanntes “DIFC Family Wealth Centre” eingerichtet, das als Plattform für die Bedürfnisse von wohlhabenden Individuen und Familien sowie ihren Unternehmen dienen soll.

Digitalisierung als Fortschrittsmotor

Die jüngste Änderung des DIFC-Regelwerks trat am 8. März 2024 in Kraft und regelt unter anderem den Erwerb, die Verwahrung und die Übertragung von digitalen Vermögenswerten, einschließlich Tokens („Securities“).

Die Änderungen betreffen mehrere Bereiche des Regelwerks, darunter digitale Vermögenswerte im weitesten Sinne (Kryptowährungen, Tokens, NFTs etc.) sowie die Dokumentation von Geschäftsprozessen mit digitalen Mitteln.

Während das DIFC stets bestrebt war und ist, seine Vorschriften mit der international anerkannten Praxis zu harmonisieren, zielt die jüngste Änderung insbesondere darauf ab, das Finanzzentrum Dubais an der Spitze der technologischen Entwicklungen zu halten, wodurch die Effizienz der Verwaltungsprozesse gesteigert und der internationale Handel in und aus der DIFC-Freezone heraus gefördert wird.

Die Änderungen im Treuhandrecht

Die Änderungen im Treuhandrecht fokussieren auf einen erhöhten Schutz der Vermögenswerte vor Gläubigeransprüchen. So sieht die neue Regelung – im Gegensatz zur bisher geübten Praxis – eine Umkehr der Beweislast in Bezug auf die von Gläubigern vorgebrachten Ansprüche auf das vom Treugeber in den Trust eingebrachte Vermögen vor.

So muss der Gläubiger zur erfolgreichen Vollstreckung in die Vermögenswerte des Trusts künftig ein vorsätzliches Fehlverhalten (Betrug) des Treugebers bei der Einbringung des Vermögens in den Trust nachweisen. Zudem muss der Kläger glaubhaft machen, dass der Treugeber durch die Übertragung zahlungsunfähig geworden ist oder nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die berechtigten Ansprüche des Klägers zu befriedigen.

Unabhängig vom Ergebnis wird die Übertragung des Treugebers auf den Trust nicht in ihrer Gesamtheit nichtig oder ungültig. Vielmehr haftet der Trust für den Fall, dass der Kläger eine Entscheidung zu seinen Gunsten erwirken kann, für die Forderung des Gläubigers nur bis zur Höhe des zuvor vom Treugeber gehaltenen Anteils.

Darüber hinaus wurden Änderungen verabschiedet, die die Anforderungen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile gegen DIFC-Trusts oder eines ihrer Mitglieder oder Amtsträger (d.h. Treuhänder oder Protektor) erhöhen. So gilt für die Anfechtbarkeit von Vermögenstransaktionen grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren, zudem sind ausländische Urteile grundsätzlich nicht anwendbar, sofern Sie den Regularien des DIFC zuwiderlaufen.

Die Änderungen im Stiftungsrecht

Im Einklang mit den neuen Bestimmungen im Trust-Gesetz zum Schutz von Vermögenswerten gibt es vergleichbare Änderungen in Bezug auf die Regulierung von DIFC-Stiftungen.

Auch hier liegt nach den neuen Bestimmungen die Beweislast für ein Fehlverhalten der Stifter oder Beitragszahler nun beim Gläubiger. Analog zur Regelung bei Trusts können Zuwendungen nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden, und die Stiftung haftet maximal bis zur Höhe des Anteils, den der Stifter oder Beitragszahler zuvor gehalten hat.

Vorrang haben nun auch im Stiftungsrecht die Regelungen der DIFC Gerichtsbarkeit gegenüber ausländischen Jurisdiktionen. So wird der Vollstreckung ausländischer Urteile in die DIFC-Stiftung künftig grundsätzlich nicht stattgegeben, sofern die dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsnormen denen des DIFC-Rechts widersprechen.

Verwaltbarkeit im Fokus

Um die Verwaltung der im DIFC errichteten Trusts, Stiftungen und Family Offices zu optimieren, sind die von der Freezone zertifizierten und dort ansässigen Anbieter von Unternehmensdienstleistungen von nun an berechtigt, bestimmte Handlungen im Namen ihrer Kunden vorzunehmen.

Dazu gehören unter anderem die Einreichung von Berichten oder Offenlegungen, die Zahlung von Gebühren im Namen der Stiftung sowie die Durchführung von Prüfungen, die z.B. zur Einhaltung der Vorschriften zur Vorbeugung von Geldwäsche, des Nachweises der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten oder anderer einschlägiger Gesetze und Vorschriften erforderlich sind.

DIFC Family Wealth Centre – zentrale Anlaufstelle für wohlhabende Familien und ihre Unternehmen

Das DIFC Family Wealth Centre (FWC) wurde vor kurzem innerhalb der Common Law Jurisdiktion des DIFC eingerichtet, um den Bedürfnissen von vermögenden Privatpersonen (HNWI), Family Offices, Family Businesses und anderen an der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung beteiligten Akteuren gerecht zu werden.

Dabei ist das FWC als Service für Familien gedacht, denen über dieses Angebot Zugang zu spezialisierten Dienstleistungen und Ressourcen sowie Informations- und Networking-Mechanismen gewährt wird.

Die Angebote des DIFC Family Wealth Centre umfassen dabei unter anderem:

  • Strukturierung und Planung von Vermögenswerten
  • Governance und Family-Office-Dienstleistungen
  • Unterstützung bei Regulierung und Compliance
  • Philanthropie und Impact Investing
  • Bildung und Networking
  • Zugang zu professionellen Dienstleistungen.

Zusammenfassung

Die kürzlich umgesetzten Änderungen in Bezug auf DIFC-Trusts und -Stiftungen sowie im Hinblick auf digitale Vermögenswerte stellen einen wichtigen Meilenstein bei der Verbesserung des Schutzes der in solchen Strukturen gehaltenen Vermögenswerten dar.

Besonders die deutlich verschärfte Prüfung der Anerkennung von Gläubigerforderungen sowie das Verbot der Vollstreckung ausländischer Urteile im Falle eines Konflikts mit DIFC-Rechtsnormen stellen eine wesentliche Stärkung der Schutzfunktion von DIFC-Trusts und -Stiftungen dar und dürften das Dubaier Finanzzentrum – insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit und spätestens jetzt – in führender Position innerhalb der weltweit angesehensten Finanzzentren etablieren.

Der Zeitpunkt der Einführung der Überarbeitung des rechtlichen Rahmenwerks markiert das 20-jährige Bestehen des Dubaier Finanzzentrums. In Anbetracht der kontinuierlichen Verbesserung des Angebots des DIFC kombiniert mit den sich rasch verändernden geopolitischen Rahmenbedingungen kann sein Erfolg nicht verwundern.

So konnten im Jahr 2023 insgesamt 1.451 neue Unternehmen begrüßt werden, was einem Anstieg von 34% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht, die Zahl der im DIFC gegründeten Stiftungen legte im Vergleich zum Vorjahr um ganze 53% zu.

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