
Mit dem Ziel, die Position der VAE als ideales Ziel für ausländische Expats und Investoren zu stärken, hat das Kabinett der VAE jüngst die neuen Durchführungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern verabschiedet.
Die genannte Novelle beinhaltet die Einführung neuer Typen von Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie die Erweiterung der Kategorien des sogenannten „Golden Visa“. Derzeit werden die neuen Einreisevisa erprobt, die tatsächliche Umsetzung erfolgt ab dem 3. Oktober 2022.

Dubai – Mekka für Auswanderer mit Ambitionen
Erklärtes Ziel der Änderungen ist es, Fachkräfte und Talente aus der ganzen Welt anzuziehen und zu halten sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität des lokalen Arbeitsmarktes zu steigern.
Weiterhin zielen die Maßnahmen darauf ab, die Bevölkerungsentwicklung der VAE zu dynamisieren und zu verstetigen.
Neue Regeln für das Golden Visa
Die VAE haben nun die Kategorien für das Goldene Visum erweitert und wesentliche Änderungen an der Regelung für das sogenannte „Golden Visa“ vorgenommen. Konkret wurden die Kriterien zum Nachweis von Visaberechtigungen vereinfacht sowie neue Visakategorien eingeführt, die nun weiteren Personengruppen die Erlangung eines „Golden Visa“ ermöglicht.
Das für einen Zeitraum von zehn Jahren gültige Golden Visa wird Investoren, Unternehmern, außergewöhnlichen Talenten unterschiedlicher Bereiche, Wissenschaftlern, Studenten mit herausragenden akademischen Leistungen und Hochschulabsolventen sowie Fachkräften gewährt.
Die nun eingeführten Regeln erlauben es Inhabern des Golden Visa, ihre Familienmitglieder einschließlich Ehegatten und Kinder – unabhängig von deren Alter – zu sponsern.
Darüber hinaus können sie auch Hilfskräfte (z.B. Hausangestellte) ohne zeitliche oder zahlenmäßige Begrenzung sponsern.
Familienangehörige von Golden Visa-Inhabern sind seit der letzten Änderung des Aufenthaltsgesetztes berechtigt, im Falle des Todes des Sponsors bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des „Golden Visa“ in den VAE zu bleiben.
Goldenes Visum für Wissenschaftler
Das Goldene Visum wird nun auch Wissenschaftlern und Forschern gewährt, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Doktortitel oder Master-Abschluss einer namhaften Universität in den Bereichen Ingenieurwesen, Technologie, Biowissenschaften und Naturwissenschaften
- Empfehlung des Emirates Scientists Council.
Goldenes Visum für Fachkräfte
Fachkräfte können sich für die Erteilung eines Golden Visa qualifizieren, vorausgesetzt:
- Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrags in den VAE
- die Tätigkeit fällt unter die vom lokalen Ministerium für Arbeit (MOHRE) definierten Berufsstufen eins oder zwei
- das monatliche Mindestgehalt beläuft sich auf mindestens 30.000 AED (rund 8.175 EUR).
Zudem muss die Fachkraft zur Qualifikation für das Golden Visa einen Bachelor-Abschluss vorweisen.
Goldenes Visum für außergewöhnliche Talente
In der Kategorie der außergewöhnlich begabten Personen können talentierte Personen aus den Bereichen Kunst, Kultur, digitale Technologie, Sport, Innovation, Medizin, Recht und anderen Bereichen das Golden Visa beantragen.
In dieser Kategorie wird das 10-Jahres-Visum ausschließlich auf der Grundlage des Talents der betreffenden Person vergeben. In diesem Fall gibt es keinerlei Abhängigkeit von Bildungsabschluss, Beschäftigungsstatus, Monatsgehalt oder beruflichem Status. Allerdings ist die Empfehlung oder Genehmigung einer föderalen oder lokalen Regierungsstelle erforderlich.
Goldenes Visum für Immobilieninvestoren
Das Goldene Visum für Immobilieninvestoren können Immobilieninvestoren erhalten, wenn sie eine Immobilie im Wert von mindestens zwei Millionen AED (ca. 545.000 EUR) erwerben.
Gemäß der nun eingeführten Änderungen und im Gegensatz zur vorher geltenden Regelung sind Investoren in Immobilien in Dubai nun auch berechtigt, das Golden Visa zu erhalten, wenn sie eine mit einem Kredit belastete Immobilie erwerben. Hierfür ist jedoch die Inanspruchnahme des Kredits einer lokalen Bank Voraussetzung.
Darüber hinaus kann das Daueraufenthaltsrecht auch erworben werden, wenn Investoren eine oder mehrere Off-Plan-Immobilien im Wert von mindestens zwei Mio. AED von entsprechend akkreditierten lokalen Immobilienunternehmen kaufen.
Goldenes Visum für Unternehmer
Startup-Investoren können nun ebenfalls in den Genuss eines Golden Visa kommen, sofern ihr Unternehmen in den VAE registriert ist und in die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million AED (rund 272.500 EUR) fällt.
Darüber hinaus kommt die Erteilung eines Golden Visa für Unternehmer ebenfalls in Betracht , wenn die Person Gründer oder Gründungspartner eines früheren unternehmerischen Projekts ist bzw. war, das mit einem Gesamtwert von mindestens sieben Millionen AED (ca. 1.900.000 EUR) verkauft wurde.
Goldenes Visum für Studenten
Studenten mit außergewöhnlichen akademischen Leistungen, die entweder in weiterführenden Schulen oder an Universitäten der VAE gute Noten erzielt haben, können ebenfalls das 10-Jahres-Visum bzw. goldene Visum beantragen.
Darüber hinaus können begabte Studenten, die an einer der 100 besten Universitäten der Welt studiert haben, ebenfalls das Goldene Visum beantragen.
Goldenes Visum VAE für humanitäre Pioniere
Im Bereich des humanitären Engagements kommen folgende Antragsteller für die Bewilligung eines Golden Visa in den VAE in Betracht:
- herausragende Mitglieder internationaler und regionaler Organisationen
- herausragende Mitglieder von gemeinnützigen Vereinigungen
- Empfänger von Anerkennungspreisen in humanitären Bereichen
- herausragende Freiwillige und Förderer humanitärer Bemühungen.
Goldenes Visum VAE für Ärzte und Krankenschwestern
Alle bei den VAE-Gesundheitsbehörden zugelassenen Ärzte sind zur Beantragung eines Golden Visa berechtigt, ebenso wie Krankenschwestern und anderes medizinisches Personal.
Green Visa – neuer Antragsweg ohne Erfordernis eines Sponsors

Dubai Marina – Hotspot für Immobilieninvestoren
Die unter dem „Green Visa“ zusammengefassten Aufenthaltskategorien sind neue 5-Jahres-Aufenthaltstitel, die unabhängig von einem lokalen Sponsor oder Arbeitgeber gewährt werden.
Diese wurden vor allem eingeführt, um Fachkräfte, Freiberufler, Investoren und Unternehmer anzuziehen.
Neben der Erleichterung und Vereinfachung der Anforderungen für alle der im „Green Visa“ zusammengefassten Aufenthaltsarten werden weitere Vorteile angeboten, darunter längere flexible Karenzzeiten von bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Aufenthaltsberechtigung.
Green Visa für qualifizierte Arbeitnehmer
Die Voraussetzungen zur Erlangung des 5-Jahres Green Visa für qualifizierte Arbeitskräfte sind:
- Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags
- Einstufung in die erste, zweite oder dritte Berufsebene gemäß dem Arbeitsministerium (MOHRE)
- Bachelor oder gleichwertiger Ausbildungsabschluss
- Monatsgehalt des Antragstellers von nicht weniger als 15.000 AED (ca. 4.100 EUR)
Green Visa für Freiberufler und Selbstständige
Da das Konzept flexibler Arbeitsmodelle weltweit ein beträchtliches Wachstum verzeichnet, ermöglicht die neue grüne Aufenthaltsgenehmigung für Freiberufler und Selbstständige einen fünfjährigen Aufenthalt in den VAE, ohne dass ein Sponsor oder Arbeitgeber erforderlich ist.
Die einzigen Voraussetzungen sind:
- Erteilung einer Genehmigung für Freiberufler/Selbständige durch das Arbeitsministerium (MOHRE)
- Mindestqualifikation: Bachelor-Abschluss oder Fachdiplom.
- jährliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in den letzten zwei Jahren von 360.000 AED (rund 98.000 EUR), oder
- Nachweis der Fähigkeit, den Aufenthalt in den VAE finanziell bewerkstelligen zu können.
Green Visa für Investoren oder Partner
Das Green Visa für Investoren oder Partner wurde eingeführt, um Investitionen in die lokale Wirtschaft zu fördern. Dieser Antragsweg ermöglicht Investoren, die eine gewerbliche Tätigkeit in Dubai bzw. den VAE aufnehmen oder sich daran beteiligen, nunmehr die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts mit einer Gültigkeit von fünf Jahren (bisher zwei Jahre).
Die Voraussetzungen zur Erteilung des Visa für Investoren oder Partner sind:
- Genehmigung und Nachweis der Investition
- Genehmigung der zuständigen lokalen Behörden (u.a. Dubai Economic Department)
Neue Vorteile für Familienangehörige
Das nun eingeführte System bietet einige Vorteile im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen.
So wurde das Alter der aufenthaltsberechtigten Kinder auf 25 Jahre angehoben (vorher 18 Jahre), für unverheiratete Töchter existiert keine Altersgrenze mehr.
Kinder mit Behinderungen qualifizieren sich für eine Aufenthaltsgenehmigung, unabhängig von ihrem Alter.
Der Inhaber eines Green Visa darf seine Verwandten ersten Grades in den VAE sponsern und in allen Fällen gilt für die Familienangehörigen dieselbe Aufenthaltsdauer wie für den Inhaber der ursprünglichen Aufenthaltsgenehmigung.
Für alle der oben genannten Visa gilt, dass diese bei Ablauf erneuerbar sind, vorausgesetzt, dass die Qualifikationskriterien noch vorliegen.
Falls Sie kompetente Beratung und Begleitung zur Erlangung Ihres Aufenthaltsrechts in Dubai suchen, setzen wir Sie gerne mit unseren auf Visaerteilung und Firmengründung spezialisierten Partnern in Verbindung.
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