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Power of Attorney („PoA“) (Vollmacht)

Die Durchführung von Immobilientransaktionen in Dubai kann mittels Bevollmächtigung erfolgen. Eine Vollmacht ist die offizielle Bestellung einer dritten Person (Bevollmächtigter) durch den Vollmachtgeber mit dem Zweck, den Vollmachtgeber in dessen Abwesenheit bei der Durchführung von Rechtsgeschäften zu vertreten.

Im Ergebnis erlangt der Bevollmächtigte die Befugnis, Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen. In den VAE besteht für Vollmachten grundsätzlich das Formerfordernis der notariellen Beglaubigung und Legalisierung. Desweiteren akzeptiert das Dubai Land Department ausschließlich Vollmachten, die die betreffende Immobilie und Transaktion spezifizieren und eine Gültigkeit von nicht mehr als zwei Jahren aufweisen.

In Deutschland erteilte Vollmachten sind geeignet zu übersetzen und gemäß des vom VAE Außenministerium vorgegebenen Legalisierungswegs in eine in den VAE gültige Urkunde zu überführen.

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